Die häufigsten Fragen an messpunkt.io
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Wir achten sehr genau darauf, dass unser Kernprodukt umlagefähig ist. Grundsätzlich sind die Gerätemiete und die Kosten für Fernablesung umlagefähig.
Wenn wir Geräte oder Material verkaufen, Montagen vermitteln oder Dienstleistungen anbieten, sind diese in aller Regel nicht umlagefähig.
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Welche Geräte in deiner Liegenschaft verbaut werden müssen, können wir nicht für dich klären. Wir vermitteln aber Begehungen, bei denen alle nötigen Messgeräte und deren Einbautypen aufgenommen werden.
Falls wir Anlagen von Messdiensten übernehmen, kannst du die technische Dokumentation vom Messdienst anfordern. Das erspart häufig die Begehung, weil hier sehr sorgfältig steht, welche Geräte verbaut wurden.
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Ja, der Zähler muss zwingend vorhanden sein, wenn Wasser zentral erwärmt wird.
Wenn kein Monatgepunkt vorhanden ist, raten wir dazu den Heizungsbauer, der auch die Heizungswartung vornimmt zu beauftragen. Der Einbau kostet meist etwa 200 Euro nett. Auf Wunsch liefern wir unsere Wärmezähler auch mit einem Einbausatz.
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Ja, wir übernehmen sehr gern vorhandene Geräte. Wir brauchen die technische Dokumentation. Diese klärt, welches Gerät wo verbaut ist. Ausserdem brauchen wir für jedes Geräte den AES Schlüssel, um die Telegramme lesen zu können.
Beides bekommt man vom Verkäufer bzw. Vermieter bzw. aktuellen Messdienst.
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Um die Funktelegramme der Geräte lesen zu können, brauchen wir die AES Keys. Es ist zwar möglich die Geräte vor Ort mit Spezialgeräten umzuprogrammieren, aber der Aufwand lohnt sich im Bestand so gut wie nie gegenüber einem Gerätetausch. Leider.
Die Keys kann man vom Vermieter bzw. Verkäufer fordern. Wenn der Vermieter die Keys nicht herausgibt, kann man den Mietvertrag fristlos kündigen.
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Der Datensammler hat Montagelöcher an seinen vier Ecken. Um den Datensammler anzubringen, sollte man einen Langbit und einen Akkuschrauber verwenden.
Der Datensammler sollte in der Mitte des Hauses platziert werden, um alle Geräte empfangen zu können. Sobald mehrere Geschosse vorhanden sind, ist die Fausregel “jedes 2. Geschoss ab dem 1. OG”. Erfahrungsgemäß kann man mit einem Sammler bis zu 10 Wohnungen einfangen.
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Aktuell checken wir die Empfangsqualität für unsere Kunden innerhalb von 24h.
Es ist ein ad hoc Test geplant, den wir auf Absprache auch jetzt schon durchführen können. Sprechen sie uns darauf an.
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Zuerst einigen wir uns darauf, ob wir einen Kauf- oder Mietvertrag unterschreiben oder zuerst eine Begehung durchgeführt werden muss.
Dann suchen wir, gewöhnlich innerhalb von 24h einen Monteur. Dieser vereinbart eine Begehung, die oft, wegen der Mieterankündigung erst in 2-3 Wochen stattfindet.
Nach der Begehung beschaffen wir die Geräte und ein Montagetermin wird vereinbar. Wieder 2-3 Wochen später sind die Geräte verbaut.
Falls Nachtermine notwendig sind, verlängert es sich wieder um 2-3 Wochen.
So dauert es von Unterschrift bis Inbetriebnahme gewöhnlich 2 Monate.
Wir haben aber auch Kunden, die die Geräte kaufen, selbst einbauen lassen und innerhalb von 14 Tagen in Betrieb sind.
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Ob eine Wohnung bei einer Montage betreten werden muss, liegt natürlich an den Gegebenheiten.
Für die Ablesung müssen keine Wohnungen mehr betreten werden. Wir vermitteln und verarbeiten nur fernablesbare Geräte.
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Man kann eine Heizkostenabrechnung “nur” mit HKV aufsetzen, wenn Wasser dezentral erwärmt wird. Andernfalls sind Warmwasserzähler und ein vorerfassender Wärmezähler nötig.
Natürlich kann man eine Abrechnung “nur” mit HKV nicht bei Fußbodenheizungen durchführen.
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Bei Installation eines HKV wird das technische Aufmaß einer Heizung genommen. Später wird anhand des Aufmaßes und des HKV-Typs die Bewertung vorgenommen. Resultat ist der Faktor, welcher mit dem Ablesewert multipliziert wird und zum Verbrauchswert führt.
Grundsätzlich brauchen wir immer eine Heizkörperbewertung für einen HKV. Wenn diese schon vorliegt, können wir prüfen, ob wir sie weiterverwenden können.
Grundsätzlich geht das nur, wenn wir wieder einen baugleichen HKV verwenden. Natürlich führen wir vorhandene HKV mit vorhandener Bewertung weiter.
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Nein, unsere Mietpreise sind pauschal und knapp kalkuliert. Ausserdem wollen wir auch keine halb-richtigen Bewertungen induzieren. Selbst die Prüfung und übernahmeder bestehenden Bewertung bedeutet für uns Aufwand.
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Für Heizkostenverteiler brauchen wir keine genauen Angaben.
Für Wasserzähler und Wärmezähler brauchen wir bei Einstrahlern die Rohrlänge und den Durchmesser. Bei Kapseln den Typ.
Zusätzlich brauchen wir bei Wärmezählern die Dimensionen des Tauchfühlers.
Meistens bekommt man all diese Informationen aus der technischen Dokumentation des vorhergehenden Messdienstes. Wenn die nicht vorhanden ist, führen wir eine Begehung durch.
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Wir beschreiben die Erstellunder der Heizkostenabrechnung (HKA) in einem Artikel. Grundsätzlich bieten wir die HKA in Excel für unsere Kunden an und schulen sie dann für die Erstellung.
Wir arbeiten an der Integration mit Abrechnungssoftware. Aktuell Immodio.app und Vermieter1.de. Fragen Sie gerne an, wenn sie eine Integration wünschen.
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Klar. Bei uns!
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Ja, es ist möglich parallel zu arbeiten und unsere Software zu testen.
Wir brauchen dafür allerdings die technische Dokumentation und die AES Schlüssel, um die Geräte aufbauen und auslesen zu können.
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Grundsätzlich kann man die Dienstleistung und die Gerätemiete beim vorhandenen Messdienst getrennt kündigen. Die Dienstleistung läuft nur maximal ein Jahr, während Gerätemieten noch bis zu 10 Jahre laufen können.
Der Prozess ist eigentlich einfach: Nachdem sie den Dienstleistungvertrag unterschrieben haben, schicken wir ihnen einen Datensammler zu und wir beginnen die Liegenschaft auszulesen, sobald sie es wollen. Der Übergang vom bestehenden Messdienst zu der Lösung mit messpunkt.io kann also fliessend sein.
Wir übernehmen gerne bestehende Geräte. Wir sind sogar offen dafür, wenn sie Geräte selbst kaufen oder woanders mieten.
Wir brauchen dafür allerdings die technische Dokumentation und die AES Schlüssel, um die Geräte aufbauen und auslesen zu können.